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Lehrfilm: Petition und Petitionsrecht

Die Petition ist ein Mittel zur Beteiligung am politischen Geschehen, mit dem jeder Bürger den Wunsch nach einer bestimmten Handlungsweise an die zuständigen Stellen übermitteln kann. Dieses Recht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Der Empfänger der Petition nimmt das Anliegen zur Kenntnis, prüft es sachlich und leitet, falls es sinnvoll und umsetzbar ist, die geeigneten Maßnahmen ein. Der Film erklärt, dass die Petition nicht im Konflikt mit geltendem Gesetz stehen und keine unrealistischen Forderungen beinhalten darf. Sie muss Name, Adresse und Unterschrift des Petenten tragen. Er wird sowohl bei Zustimmung wie auch bei Ablehnung über den Ausgang informiert und darf in letzterem Falle Widerspruch einlegen. Es wird gezeigt, welche Stellen in verschiedenen Fällen zuständig sind.

Jahr: 2019
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 8 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe, Oberstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

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