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Lehrfilm: allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich her aus den Grundrechten, denen zufolge die Menschenwürde unantastbar ist und jeder das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung hat. Diese abstrakten Begriffe werden anhand des Rechts am eigenen Bild in diesem Film erläutert: Stellt eine Person ohne Erlaubnis ein rufschädigendes Foto einer anderen Person ins Internet, verstößt sie damit gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Erwächst dieser zweiten Person aus der Veröffentlichung des Bildes wie im Beispiel ein Schaden, kann sie die erste Person auf Schadensersatz verklagen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern auch das Recht am geschriebenen Wort: Sätze aus Interviews dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Auch der Name ist geschützt.

Lehrplanbezug: Demokratie

Jahr: 2018
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 5 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe, Oberstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

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