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Lehrfilm: Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann freiwillig oder unfreiwillig sein. Wer unfreiwillig arbeitslos ist, möchte gern in einen passenden Beruf arbeiten, findet aber keine entsprechende Stelle. Laut § 16 des Sozialgesetzbuches ist derjenige arbeitslos, der nach versicherungspflichtiger Arbeit sucht, weil er vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Sie sind bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Der Film erklärt, wie die Arbeitslosenquote berechnet wird: Dafür wird die Zahl aller Beamten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Ein-Euro-Jobber, Geringverdiener und helfenden Familienangehörigen wie auch die Zahl der Arbeitslosen herangezogen. Diese Quote kann aber niemals ganz korrekt sein, da sie nicht gemeldete oder registrierte Arbeitslose vernachlässigt, die es aber natürlich auch gibt.

Jahr: 2013
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 5 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

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