Zurück

Lehrfilm: Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland

Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Mitgliedsstaaten. Sowohl der Bund wie auch die einzelnen Länder können Gesetze erlassen. Gemeinde-, Polizei- und Schulrecht liegen grundsätzlich in der Hand der Länder. Sollte es zu Konflikten mit Gesetzen des Bundes kommen, wiegt dessen Macht aber schwerer. Alles, was eine Gesamtregelung benötigt, liegt beim Bund. Dazu gehören außenpolitische Beziehungen, Landesverteidigung, Währungs- und Geldwesen.

Über den Bundesrat sind Abgeordnete aller Länderregierungen an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Der Film erklärt den Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen. Es wird gezeigt, welche Funktionen Bundesrat und Bundestag bei der Gesetzgebung haben, wann ein Vermittler eingeschaltet wird und welche Stationen ein Gesetz durchlaufen muss, ehe es in Kraft tritt.

Lehrplanbezug:
Demokratie

Jahr: 2018
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 5 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe, Oberstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

Verfügbare Lizenzen

license-info
license-info

Aktuell liegen keine Kundenrezension vor.