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Lehrfilm: Rechtsstaat

Unter dem Nationalsozialismus gab es keine Grundrechte für die Menschen: Sie konnten willkürlich verhaftet, verschleppt und ermordet werden, während ihr Besitz beschlagnahmt wurde. Die Justiz war abhängig, die Pressefreiheit wurde aufgehoben. Nach Ende des Nationalsozialismus wurde beim Formulieren der Verfassung der Bundesrepublik sehr genau darauf geachtet, dass so etwas nicht noch einmal passieren kann.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, dessen Macht unauflösbar an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Film stellt die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative vor und erklärt, wie die drei Organe sich gegenseitig kontrollieren. Er geht auf die Grundrechte ein und erläutert den wichtigen Begriff der Rechtssicherheit.

Jahr: 2017
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 5 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

Verfügbare Lizenzen

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