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Lehrfilm: Gewaltenteilung

Die Macht des Staates unterliegt der Gewaltenteilung. Sie gliedert sich auf in die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Bundestag und Bundesrat bilden die Legislative: Sie verfassen und erlassen Gesetze. Die Regierung aus Kanzlerin und Ministern bildet die Exekutive. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten und umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht und die obersten Gerichtshöfe bilden die Judikative: Sie bestrafen Gesetzesverstöße.

Auf der Länderebene ist die Verteilung äquivalent: In allen 16 Bundesländern ist die Macht ebenfalls in Legislative, Exekutive und Judikative unterteilt. Sie sind weitgehend eigenverantwortlich, dürfen nur mit den allumfassenden Gesetzen des Bundes nicht in Konflikt geraten. Diese Form von Föderalismus war eine Voraussetzung für die Gründung der BRD.

Lehrplanbezug:
Demokratie

Jahr: 2018
Studio(s): Schulfilme-im-Netz
Laufzeit: 10 Minuten
Zielgruppen-Filter: Mittelstufe, Oberstufe
Sprachen-Filter: Deutsch
FSK: Lehrprogramm

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